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Die hessische Landesregierung hat am 3. Juli 2020 weitere Verhaltenslockerungen verabschiedet, was aber nicht bedeutet, dass wir nun ohne Bedenken unseren sportlichen und gesellschaftlichen "Vereinsalltag", wie früher gewohnt, gestalten können.

Wir sind noch nicht über dem "Berg".

Was bedeutet das für die TG Nieder-Roden?

  1. Das TG-Vereinsgelände kann für sportliche und gesellschaftliche Abteilungsaktivitäten im Innen- und Außerbereich genutzt werden, wobei die Kontakt- und Abstandsbeschränkungen sowie Hygienevorschriften sichergestellt sein müssen. D. h. der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen Personen, ausgenommen den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes oder einer Gruppe von maximal 10 Personen, ist weiterhin einzuhalten. Dies ist besonders durch die Aufstellung der Tische zu gewährleisten. Die gesamten Rasenflächen können nun für Gymnastik, Lauftraining usw. genutzt werden, Fußball ist noch nicht gestattet.
    Was die Nutzung des Gymnastikraumes, besonders für Gymnastik, Tanzen und Kurse betrifft, bestehen weiterhin die bisherigen Abstands- und Hygienebestimmungen.
  2. Der Wirtschaftsraum und die Terrasse des Vereinsheimes können unter Einhaltung der genannten Verhaltensregeln genutzt werden. D. h. die bisherigen gesellschaftlichen Zusammenkünfte der Abteilungen einschl. Getränkeverbrauch und Verzehr sind wieder möglich. Das Grillen und Picknicken ist ebenfalls erlaubt.
  3. Gemäß der LSBH-Empfehlung sollen bei "Seniorentreffen" weiterhin kein gemeinsamer Gesang stattfinden.
  4. Die bisherige Fünf-Quadratmeter-Regel für Umkleidekabinen entfällt. Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Meter.
    Somit legen wir fest, dass maximal 5 Personen sich gleichzeitig in der Umkleide aufhalten dürfen.
  5. Für die Nutzung der Toilettenanlagen haben sich keine Veränderungen ergeben, wobei weiterhin die bisherigen Hygienebestimmungen einzuhalten sind.
  6. Ab 6. Juli 2020 sind Zuschauer bei Tennisspiele wieder erlaubt.
  7. Das Führen von Teilnehmerlisten beim Training, Kursen ... wird durch den LSBH weiterhin empfohlen, um eine eventuelle Infektionskette nachverfolgen zu können.
    Schon aus Versicherungsgründen ist es sinnvoll, so der LSBH.
  8. Die Anmietung des Vereinsheimes oder Zelt für Vereins- und Privatanlässe ist weiterhin nicht möglich.

Mit den besten Wünschen und insbesondere Gesundheit

Der geschäftsführende Vorstand